Biologische Kleinkläranlagen
Ist Ihr Gebäude nicht an ein öffentliches Kanalsystem angeschlossen, so ist der Einbau einer biologischen Kleinkläranlage sinnvoll. Diese reinigt das Abwasser mithilfe von Bakterien. Der Einbau ist einfach. Als Klärgrube dient in der Regel ein Kunststoffbehälter, der ein recht geringes Eigengewicht hat. Deshalb kann er auch von Hand an Ort und Stelle gebracht werden, wenn der Einsatz von schwerem Gerät wegen der baulichen Situation nicht möglich ist. Vorher ist jedoch zu prüfen, wie hoch der Grundwasserspiegel bei Ihnen ist. Denn bei einem sehr hohen Grundwasserstand können Kunststoffbehälter nicht verwendet werden. Das Grundwasser könnte nämlich zu Schäden am Kunststoffbehälter führen, sodass dessen Inhalt austreten und das Grundwasser verunreinigen könnte. Ist wegen des Grundwasserstandes der Einbau eines Kunststoffbehälters nicht möglich, kommt ein Abwasserbehälter aus Beton in Betracht. Dieser ist in der Anschaffung günstiger, aber ungleich schwerer. Außerdem haben Kunststoffbehälter eine längere Lebensdauer, da das häusliche Abwasser den Beton angreift. Die Reinigung des Abwassers erfolgt in einer biologischen Kleinkläranlage in mehreren Schritten. Das Wasser wird zunächst in der ersten Kammer vorgereinigt. Dabei lagern sich Feststoffe am Boden ab. In der zweiten Kammer wird das bereits vorgereinigte Wasser durch Mikroorganismen gesäubert. Bei diesem Prozess sinken die schwereren Schlammstoffe erneut zu Boden und werden wieder der ersten Kammer zugeführt. Das gereinigte Wasser – auch Klarwasser genannt – fließt am Schluss entweder in eine Versickerungsanlage oder in ein natürliches Gewässer. Biologische Kleinkläranlagen sind in verschiedenen Größen erhältlich. Je nach Größe kann die Anlage die Menge an Abwasser reinigen, die 4 bis 50 Einwohner verursachen. Damit eignet sie sich sowohl für Ein- oder Mehrfamilienhäuser wie auch für kleine Siedlungen oder Gaststätten. Bevor Sie eine biologische Kleinkläranlage installieren lassen und in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betreiben einer Kläranlage der zuständigen Behörde.